Gutachten

Gutachter und Sachverständiger für den Bereich Zahnmedizin

Dr. F.-G. Rademacher ist seit 1989 als Gutachter und Sachverständiger für die Zahnärztekammer Westfalen–Lippe sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Münster tätig.

Seine Gutachter- und Sachverständigentätigkeit erstreckt sich auf folgende drei Bereiche unseres Rechts- und Vertragswesens:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenkasse ist Auftraggeber des Gutachtens und übernimmt auch die Kosten. Sie kann sowohl ein Planungs- als auch ein Mängelgutachten veranlassen. Sie als Patient haben die Möglichkeit, ein Gutachten über ihre Krankenkasse zu erwirken.

Private Krankenversicherung

Der Auftraggeber sind Sie als Patient. Um die Rechtssicherheit herzustellen, wenden Sie sich als Patient an die Zahnärztekammer (Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster). Diese überprüft das Fachgebiet und weist dementsprechend einen Gutachter zu.

Gerichtswesen

Kommt es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, bestimmt das Gericht mit oder ohne Rücksprache der Zahnärztekammer einen Sachverständigen. Auftraggeber ist in diesem Fall das Gericht.